ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Hotel Amerika Bad Schussenried
Hotel Amerika – Inh. Frau Härle,
Maybachstraße 14, 88427 Bad Schussenried
1. Geltungsbereich
1.1| Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche mit dem Hotel Amerika (nachfolgend: Hotel genannt) abgeschlossen werden. Dies umfasst die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen (bspw. Nutzungsüberlassung der Räumlichkeiten für Seminare, Tagungen oder sonst. Veranstaltungen) und Lieferungen des Hotels. Hierbei ist es unerheblich in welcher Form (schriftlich, mündlich, per Telefax, per Email oder online in jeglicher Form) die Buchung zustande gekommen ist. Die Bestimmungen gelten sowohl für private sowie geschäftlich Einzelreisende als auch für Reiseveranstalter, Reisebüros, oder sonst. Vermittler. Ebenso gelten die Vereinbarungen für Seminare und Veranstaltungen, auch wenn diese ohne Übernachtung im Hotel erfolgen. Zusätzliche Abmachungen für bestimmte Bereiche werden im Folgenden gesondert aufgelistet.
1.2| Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
1.3| Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Sie finden auch keine Anwendung wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1| Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Zusage bzw. eine Buchungsbestätigung durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2| Hat ein Dritter für den Kunden (Gast) bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
2.3| Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1| Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2| Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, es sei denn dies wurde ausdrücklich zwischen den beiden Parteien vereinbart. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Hotel bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen.
3.3| Der Kunde ist verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und für sonstige in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.4| Möchte der Kunden nachträglich die reservierte Zimmeranzahl, die geplante Aufenthaltsdauer oder sonstige gebuchten Leistungen reduzieren, so hat das Hotel das Recht die Preise entsprechend zu erhöhen.
3.5| Tritt eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ein oder fallen Kostensteigerungen im Hotel- und Gaststättengewerbe an, ist eine nachträgliche Preisanpassung möglich. Dies ist zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. Beträgt die Preiserhöhung über 5% des vereinbarten Preises, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
3.6| Die Bezahlung erfolgt direkt im Hotel bei An- oder Abreise mit Kartenzahlung (EC-Cash, Maestro, VISA, Mastercard) oder per Bargeld in Euro. Dies gilt für Einzelreisende als auch für Kleingruppen bis 10 zu Personen. Für Geschäftsreisende kann eine schriftliche Kostenübernahme zur Bezahlung auf Rechnung eingereicht werden. Die Abrechnung von Gruppen über 10 Personen erfolgt gemäß Punkt 12 dieser AGBs.
3.7| Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelungen von derzeit 6 % zu berechnen. Kann das Hotel einen Verzugsschaden in anderer Höhe nachweisen, kann die Zinshöhe dementsprechend angesetzt werden. Der Vertragspartner kann Forderungen des Hotels nur mittels unstreitiger oder rechtskräftigen Forderungen seinerseits aufrechnen bzw. die Hotel-forderungen mindern.
3.8| Der Zahlungsverzug auch nur einer Rechnung berechtigt das Hotel alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von 100 % abhängig zu machen. Das Hotel entscheidet darüber ohne Ankündigung.
3.9| Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, bspw. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.10| In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Ferner kann das Hotel zu Beginn und während eines Aufenthaltes vom Kunden angemessene Vorauszahlungen bzw. Sicherungsleistungen einfordern sofern diese bisher noch nicht geleistet wurden.
3.11| Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.9 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.9 und / oder 3.10 geleistet wurde.
3.12| Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4. Rücktritt des Kunden
(Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels)
4.1| Ein Rücktritt durch den Kunden kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Hotel erfolgen. Geschieht dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2| Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3| Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu bezahlen.
5. Rücktritt des Hotels
5.1| Wurde eine Frist zum kostenfreien Rücktritt zwischen den Parteien vereinbart, hat das Hotel ebenfalls das Recht auf Rücktritt vom Vertrag sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2| Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3| Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
-
Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
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Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
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das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
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der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
-
Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe
6.1| Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn dieses wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
6.2| Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3| Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung behält sich das Hotel vor nachfolgende Preise zu verlangen:
-
Bei Abreise nach 11:00 Uhr = 50 % des Zimmerpreises
-
Bei Abreise nach 13:00 Uhr = 100 % des Zimmerpreises
7. Haftung des Hotels
7.1| Das Hotel (ebenso dessen Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter) haftet für folgende von ihm zu vertretende Schäden:
-
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
-
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2| Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,00 EUR. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 EUR oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 EUR einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Eine Aufbewahrung im Hotelsafe an der Rezeption wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt die vorstehende Regelung des der Ziffer 7.1.
7.3| Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz - auch gegen Entgelt - zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1.
7.4| Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1.
8. Schlussbestimmungen
8.1| Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2| Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Standort des Hotels (Hotel Amerika, 88427 Bad Schussenried). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Standort des Hotels (Hotel Amerika, 88427 Bad Schussenried).
8.3| Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisions-rechts ist ausgeschlossen.
8.4| Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8.5| Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ("OS-Plattform") eingerichtet hat:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
- Zusätzliche Geschäftsvereinbarungen für Gruppen -
9. Geltungsbereich und Definition
Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 10 gebuchten Personen, welche zu einem gemeinsamen Reisezweck einheitlich organisiert sind und in der Regel am selben Tag an- und abreisen. Hierzu zählen sowohl private Gruppierungen als auch durch Reiseveranstalter organisierte Reisegruppen.
10. Pflichten des Reiseveranstalters bzw. der Gruppierungen
10.1| Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Hotel seinen Buchungsstand so früh wie möglich oder auf Nachfrage bekannt zu geben. Spätestens 30 Tage vor dem Anreisetag ist das Hotel jedoch hierüber zu informieren.
10.2| Die endgültige Namensliste der anreisenden muss dem Hotel bis 14 Kalender-tage vor Ankunft mitgeteilt werden.
11. Preise, Anzahlung & Abrechnung
11.1| Ist im Vertrag nichts anderes vereinbart, ist bei Gruppenreservierungen eine Anzahlung durch Banküberweisung in Höhe von
70 % der gebuchten Leistungen bis 10 Tage vor Anreise zu leisten. Das Hotel stellt hierzu rechtzeitig eine Anzahlungsübersicht aus. Der Restbetrag ist bei Abreise im Hotel in bar zu begleichen.
11.2| Alle zusätzlichen Kosten wie Telefon, Bar, etc., welche nicht Bestandteil der Vertragsleistungen sind, sind bei Abreise von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung durch die einzelnen Teilnehmer haftet der Veranstalter.
11.3| Die zwischen dem Hotel und Reiseveranstaltern vereinbarten Preise gelten ausschließlich im Zusammenhang mit weiteren Leistungen, die dem Endkunden gebündelt in einem Leistungspaket angeboten werden. Sie dürfen nicht als Einzelpreise für einfache Übernachtung in Distributionskanälen (insbesondere Online) dem Endkunden oder Dritten angeboten werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, alle seine weiteren Partner und Mittler dieser Klausel ebenfalls zu unterwerfen.
11.4| Vereinbarungen über die etwaige Zahlung der Provision (auch „Kommission“) sind entweder im Hotelaufnahmevertrag oder in einer zeitgleich abzuschließenden Vereinbarung zu treffen. Ist für dieselbe Buchung mehr als ein Reiseveranstalter verantwortlich, so hat das Hotel die Provision nur einmal zu bezahlen.
12. Rücktritt und Storno
Eine kostenfreie Stornierung der gesamten Buchung ist bis 89 Tag vor Ankunft möglich. Nach Ablauf der kostenlosen Stornofrist wird das Hotel natürlich versuchen, die stornierten Zimmer anderweitig zu vermieten und anzurechnen. Gelingt dies nicht, behält sich das Hotel das Recht vor, folgende Rücktrittskosten in Rechnung zu stellen:
a) 55 bis 28 Tage vor Ankunft: 30 % der gebuchten Leistungen.
b) 27 bis 8 Tage vor Ankunft: 60 % der gebuchten Leistungen.
c) 7 bis 0 Tage vor Ankunft: 90 % der gebuchten Leistungen.
-Zusätzliche Geschäftsvereinbarungen für Veranstaltungen / Seminare -
13. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
14. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
15. Technische Einrichtung und Anschlüsse
15.1| Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
15.2| Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat.
15.3| Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
16. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
16.1| Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
16.2| Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
17. Haftung des Kunden für Schäden
17.1| Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
17.2| Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
18. Pauschalreisen-Versicherung
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Hotel Amerika, Maybachstraße 14, 88427 Bad Schussenried trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreisen. Zudem verfügt das Hotel Amerika über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.
Januar 2023